Beratungskosten und Nebenbedingungen
Recruiting as a Service (RaaS) und Executive Search & Specialist Search
Beratungsprojekte
Für die Durchführung eines Beratungsprojektes vereinbare ich mit Ihnen, basierend auf unserem Abstimmungsgespräch, in der Regel ein Festhonorar. Die Höhe der Beratungskosten orientiert sich dabei an dem ausgewählten Suchansatz.
Im Falle eines Contingency Search variiert das Honorar in Abhängigkeit vom beauftragten Projektumfang. Die Zahlung des Honorars erfolgt nur bei erfolgreicher Besetzung der Vakanz.
Im Falle eines exklusiven Retained Search orientiert sich die Höhe des Honorars zum einen an dem Bruttojahreseinkommen, mit dem diese Position ausgestattet wird. Zum anderen berücksichtige ich, aufgrund des unterschiedlichen Aufwandes, ob es sich um ein Einzelprojekt oder um eine erneute Mandatierung bzw. ein Projekt auf Basis eines Rahmenvertrages oder ein Probeprojekt handelt. Üblicherweise erfolgt die Zahlung des Honorars in 3 Raten und orientiert sich am Projektfortschritt. Bei Abbruch von Projekten ist der noch nicht abgerechnete Aufwand zu vergüten.
Je nach Charakter des Projektes oder der Art der vereinbarten Zusammenarbeit im Sinne des „RaaS“ kann es für beide Seiten aber auch Sinn machen, den entstehenden Aufwand ganz oder teilweise per Stundensatz abzurechnen. Wir finden das Modell für die Beratungskosten, das für beide Seiten das Fairste ist.
Stellenausschreibungen
Für die etwaige Schaltung von Stellenanzeigen werden stets nur die Original-Anzeigentarife der Zeitungen und/oder Internetplattformen ohne Aufschlag in Rechnung gestellt.
Für individuell und professionell betreute Recruiting Ads Kampagnen werden nur Kosten ohne Aufschlag in Rechnung gestellt, maximal in der Höhe des vorab vereinbarten Budgets.
Sach- und Reisekosten
Sach- und Reisekosten der Kandidaten/Kandidatinnen und Berater berechne ich pauschal oder nach Aufwand transparent im Rahmen der Beratungskosten.
Nebenbedingungen
Ich erwarte, dass Executive Search & Specialist Search – Beratungsprojekte exklusiv erteilt werden, um in der notwendigen Leistungstiefe tätig werden zu können, eine diskrete und seriöse Ansprache der Kandidat/-innen zu gewährleisten und eine Verunsicherung aufgrund von Doppelansprachen zu vermeiden. Im Interesse einer objektiven Personalauswahl ist es zudem sinnvoll, sich auf ein einheitliches Selektionsverfahren zu einigen. Dies schließt auch von Ihnen ins Gespräch gebrachte oder von anderer Seite benannte Kandidaten und Kandidatinnen ein. Sollten aus einer Suche mehrere Kandidaten/Kandidatinnen eingestellt werden, so gilt für jede weitere Einstellung eine weitere Gebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Beratungshonorars.
Beratungsprojekte im Sinne des „RaaS“ haben einen anderen Charakter bzw. verfolgen einen anderen Ansatz. Dementsprechend ist eine Exklusivität im Projekt nicht erforderlich, kann aber u.U. ebenfalls sinnvoll sein.